Wer bezahlt den Makler bei der Vermietung?

Seit 2015 darf die Maklerprovision, bei einer Vermietung, nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden. Denn bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt das sogenannte “Bestellerprinzip”. Dieses besagt, dass der Besteller des Immobilienmaklers diesen auch bezahlen muss. Die Höhe der Maklerprovision beträgt bei einer Vermietung zwei Kaltmieten zuzüglich der Steuer.