Das Erbbaurecht, oft auch Erbpacht genannt, ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Der Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) gewährt dem Erbbaurechtsnehmer das Recht, das Grundstück gegen Zahlung eines Erbbauzinses zu bebauen und zu nutzen.
Die Laufzeit eines Erbbaurechts wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und beträgt üblicherweise zwischen 50 und 99 Jahren. Eine gesetzliche Regelung, die eine bestimmte Dauer vorschreibt, gibt es nicht. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit erlischt das Erbbaurecht, und das Gebäude geht in der Regel an den Grundstückseigentümer über.
Ein Erbpachtvertrag, auch Erbbaurecht genannt, kann in der Regel verkauft werden. Der Verkauf ist jedoch an bestimmte Bedingungen und die Zustimmung des Grundstückseigentümers, oft eine Kommune, Kirche oder Stiftung, gebunden.
Erbpacht beeinflusst den Marktwert einer Immobilie durch eine Vielzahl von Faktoren, die bei der Bewertung sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Während Erbpacht Vorteile wie niedrigere anfängliche Kosten bieten kann, birgt sie auch Risiken und Unsicherheiten, die sich negativ auf den Marktwert auswirken können.