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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IMMOBILIEN wuest
Inhaber: Sascha Wüst Schöntalstraße 7 67434 Neustadt an der Weinstraße Telefon: +49 6321 9540434 E‒Mail: info@immobilien‒wuest.de

Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen IMMOBILIEN Wüst, Inhaber Sascha Wüst, Schöntalstraße 7, 67434 Neustadt an der Weinstraße nachfolgend „Makler“ und seinen Auftraggebern bzw. Kunden nachfolgend „Kunde“.
2. Sie gelten insbesondere für Maklerverträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien, insbesondere Grundstücke, Häuser und Wohnungen.
3. Für einzelne Leistungen können ergänzende oder abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften, bleiben unberührt.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages
1. Ein Maklervertrag kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Kunden zustande. Soweit gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, ist diese einzuhalten.
2. Maklerverträge, die den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Kaufvertrages zum Gegenstand haben, bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform.
3. Die bloße Nutzung der Internetseite, das Aufrufen eines Immobilienangebotes oder das unverbindliche Absenden einer allgemeinen Kontakt‒, Bewertungs‒ oder Suchanfrage begründet für sich allein keine Provisionspflicht.
4. Eine Provisionspflicht entsteht nur, wenn eine entsprechende Provisionsvereinbarung zustande gekommen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt sind.
§ 3 Gegenstand und Umfang der Maklertätigkeit
1. Gegenstand der Tätigkeit des Maklers ist je nach Vereinbarung der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages, die Vermittlung eines Hauptvertrages oder beides.
2. Art und Umfang der vom Makler geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Makler nicht den Abschluss eines Hauptvertrages und übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums verkauft, vermietet, gekauft oder angemietet werden kann.
4. Der Makler ist berechtigt, zur Durchführung seiner Tätigkeit geeignete Dritte einzuschalten, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
§ 4 Maklerprovision
1. Ein Anspruch des Maklers auf Provision besteht nur, wenn eine entsprechende Provisionsvereinbarung getroffen wurde und der Hauptvertrag infolge der vertragsgemäßen Nachweis‒ und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande kommt.
2. Die konkrete Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, der Provisionsvereinbarung oder dem konkreten Immobilienangebot.
3. Soweit die Provision gegenüber einem Verbraucher als Gesamtpreis angegeben wird, enthält sie die gesetzliche Umsatzsteuer.
4. Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
5. Der Provisionsanspruch kann auch bestehen, wenn der tatsächlich abgeschlossene Hauptvertrag in einzelnen Punkten von dem ursprünglich beabsichtigten Geschäft abweicht, sofern zwischen dem nachgewiesenen oder vermittelten und dem tatsächlich abgeschlossenen Geschäft die für einen Provisionsanspruch erforderliche wirtschaftliche Identität besteht.
6. Für Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 656a bis 656d BGB.
§ 5 Vorkenntnis
Ist dem Kunden die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Hauptvertrages bereits bekannt, soll er den Makler hierüber unverzüglich nach Erhalt des Nachweises informieren.
Die gesetzlichen Voraussetzungen eines etwaigen Provisionsanspruchs bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
1. Exposés, Objektunterlagen und sonstige vom Makler zur Verfügung gestellte, nicht öffentlich zugängliche Informationen sind grundsätzlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
2. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Maklers nicht gestattet, soweit nicht ein berechtigtes Interesse des Kunden an der Weitergabe besteht.
3. Zulässig bleibt insbesondere eine erforderliche Weitergabe an Personen, die den Kunden bei der Prüfung oder Durchführung des Immobiliengeschäfts unterstützen, beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungsberater, Kreditinstitute, Sachverständige oder sonstige vom Kunden eingeschaltete Berater.
4. Aus einer unberechtigten Weitergabe entsteht nicht automatisch ein Anspruch des Maklers auf Zahlung der vereinbarten Maklerprovision.
5. Gesetzliche Schadensersatzansprüche des Maklers wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung bleiben bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
§ 7 Angaben zum Objekt und Informationen Dritter
1. Die vom Makler übermittelten Angaben zu Immobilien beruhen regelmäßig ganz oder teilweise auf Informationen und Unterlagen, die insbesondere vom Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Behörden oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
2. Der Makler prüft solche Angaben grundsätzlich nicht auf ihre vollständige Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit eine Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eine Prüfungspflicht aus den Umständen des Einzelfalls ergibt.
3. Der Makler wird ihm bekannte wesentliche Umstände nicht bewusst verschweigen und ihm bekannte unrichtige Angaben nicht als richtig weitergeben.
4. Der Kunde ist gehalten, für seine Entscheidung wesentliche Angaben und Unterlagen vor Abschluss des Hauptvertrages selbst zu prüfen bzw. durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
§ 8 Doppeltätigkeit
1. Der Makler ist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig und vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, auch für die jeweils andere Partei des beabsichtigten Hauptvertrages tätig zu werden.
2. Die Doppeltätigkeit erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Pflichten und der berechtigten Interessen der Beteiligten.
3. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 9 Aufwendungsersatz und besondere Aufwendungen
1. Der Kunde ist zum Ersatz von Aufwendungen des Maklers nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich ein entsprechender Anspruch aus dem Gesetz ergibt.
2. Dies kann insbesondere besondere, über die übliche Maklertätigkeit hinausgehende und ausdrücklich vereinbarte Maßnahmen betreffen, beispielsweise besondere Marketingmaßnahmen, aufwendige Foto‒ oder Videoproduktionen, besondere kostenpflichtige Anzeigen oder sonstige gesondert beauftragte Leistungen.
3. Art, Umfang und Höhe eines vereinbarten Aufwendungsersatzes richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
§ 10 Immobilienbewertung und Marktpreiseinschätzung
1. Soweit der Makler eine Immobilienbewertung oder Marktpreiseinschätzung anbietet, handelt es sich sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde um eine marktbezogene Einschätzung des voraussichtlich erzielbaren Immobilienwertes auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bewertung zur Verfügung stehenden Informationen.
2. Eine solche Marktpreiseinschätzung stellt insbesondere kein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und kein förmliches Sachverständigengutachten dar, sofern die Erstellung eines solchen Gutachtens nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Der tatsächlich erzielbare Kaufpreis kann von der ermittelten Einschätzung abweichen. Er wird insbesondere durch die zum Verkaufszeitpunkt bestehende Marktsituation, den Zustand und die Eigenschaften der Immobilie, die Nachfrage, die Finanzierungsmöglichkeiten potenzieller Käufer sowie das Ergebnis der Vertragsverhandlungen beeinflusst.
4. Soweit die Bewertung auf Angaben des Eigentümers oder sonstiger Dritter beruht, gelten ergänzend die Regelungen des § 7 dieser AGB.
§ 11 Suchaufträge
1. Erteilt der Kunde dem Makler einen Suchauftrag für eine Immobilie, ergeben sich Suchkriterien, Umfang der Tätigkeit, Laufzeit und eine etwaige Vergütung oder Provision aus der jeweiligen Vereinbarung.
2. Der Makler übernimmt keine Garantie dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine den Suchkriterien entsprechende Immobilie angeboten, nachgewiesen oder vermittelt werden kann.
3. Eine etwaige Maklerprovision für den Erwerb oder die Anmietung einer nachgewiesenen oder vermittelten Immobilie bedarf einer entsprechenden Vereinbarung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Tippgeberprogramm
1. Soweit IMMOBILIEN Wüst ein Tippgeberprogramm anbietet, gelten hierfür die jeweils mitgeteilten bzw. gesondert vereinbarten Bedingungen des Tippgeberprogramms.
2. Ein Anspruch auf eine Tippgebervergütung entsteht ausschließlich, wenn die hierfür vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Die Höhe und Fälligkeit einer Tippgebervergütung ergeben sich aus der jeweiligen Tippgebervereinbarung bzw. den ausdrücklich bekannt gegebenen Bedingungen des Tippgeberprogramms.
4. Die Tätigkeit eines Tippgebers beschränkt sich auf die Herstellung eines Kontakts bzw. die Übermittlung eines Hinweises. Der Tippgeber ist nicht berechtigt, im Namen von IMMOBILIEN Wüst Maklerverträge oder sonstige Verträge abzuschließen, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen oder selbstständig Makler‒ oder Vermittlungsleistungen für IMMOBILIEN Wüst zu erbringen.
5. Gesetzliche, steuerrechtliche und sonstige öffentlich‒rechtliche Verpflichtungen des Tippgebers bleiben unberührt.
§ 13 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde wird dem Makler die für die Durchführung des jeweiligen Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen nach bestem Wissen vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen.
2. Der Kunde wird den Makler über Umstände informieren, die für die Durchführung des Maklerauftrages wesentlich sind.
3. Ändert sich die Verkaufs‒, Vermietungs‒, Kauf‒ oder Mietabsicht des Kunden oder erledigt sich der Maklerauftrag aus anderen Gründen, soll der Kunde den Makler hierüber zeitnah informieren.
4. Soweit der Kunde Eigentümer bzw. Anbieter einer Immobilie ist, wird er den Makler auf ihm bekannte wesentliche rechtliche oder tatsächliche Umstände der Immobilie hinweisen, die für einen Interessenten von Bedeutung sein können.
§ 14 Haftung
1. Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Makler unbeschränkt, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Makler für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Besteht ein Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften belehrt und erhält, soweit gesetzlich vorgesehen, ein Muster‒Widerrufsformular.
3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und des möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster‒Widerrufsformular sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte betroffener Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von IMMOBILIEN Wüst.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‒rechtliches Sondervermögen, ist soweit gesetzlich zulässig der Geschäftssitz von IMMOBILIEN Wüst Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.