Geldwäscheprävention
Hinweis zur Geldwäscheprävention Als Ihr Immobilienmakler möchten wir Sie auf die wichtigen Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) aufmerksam machen, zu denen wir gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 gezählt werden. Ziel des GwG ist es, der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken, indem Gewinne aus schweren Straftaten aufgespürt werden. Dies betrifft nicht nur Banken und Finanzdienstleister, sondern auch uns als Immobilienvermittler. Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, sind wir verpflichtet, Sorgfaltspflichten anzuwenden. Dies bedeutet, dass wir vor Abschluss eines Maklervertrages eine Identifizierung unserer Kunden durchführen müssen. Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen: - **Natürliche Personen**: - Vorname und Nachname - Geburtsort und -datum - Staatsangehörigkeit - Anschrift
- **Juristische Personen oder Personengesellschaften**: - Firma oder Bezeichnung - Rechtsform - Registernummer (sofern vorhanden) - Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung - Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter.
Zur Überprüfung dieser Angaben müssen wir zudem bestimmte Dokumente einsehen: - **Für natürliche Personen**: einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild (z. B. Reisepass, Personalausweis). - **Für juristische Personen**: einen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder vergleichbare amtliche Dokumente. Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union haben den Zweck, Sie und alle Bürger vor illegalen Aktivitäten zu schützen. Ihre Kooperation ist essenziell, um diese Maßnahmen wirksam zu gestalten. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und dafür, dass Sie uns die erforderlichen Auskünfte erteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Informationen zusammen mit dem schriftlichen Maklervertrag mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen.