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Werden Sie zum Tippgeber bei IMMOBILIEN wuest und verdienen Sie mit Ihrer Immobilienempfehlung

Sie möchten gerne etwas dazuverdienen? Zum Beispiel um Ihre Urlaubskasse aufzufüllen, oder sich einen lang gehegten Traum erfüllen zu können? Dann ist unsere Tippgeberprovision genau das Richtige für Sie!

Denn bei IMMOBILIEN wuest bieten wir Ihnen eine einzigartige Gelegenheit: Verdienen Sie mit Ihrem Wissen über Immobilienverkäufe in Ihrer Umgebung. Als unser Tippgeber können Sie sich ein attraktives Nebeneinkommen sichern, indem Sie uns wertvolle Hinweise zu verkaufsbereiten Immobilien und Ihren Eigentümern geben. Dabei ist es wichtig, dass Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Weitergabe seiner Daten an uns haben. (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz)

Tippgeber

Ihr Weg zum erfolgreichen Tippgeber - Einfach und lohnend

Die Vorteile unserer Tippgeber-Initiative

Attraktive Provision

Erhalten Sie mind. 10 % der Nettoprovision als Dankeschön für Ihren erfolgreichen Tipp.

Einfacher Prozess

Unser System ist darauf ausgelegt, Ihnen den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.

Unterstützung durch Experten

Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.

Wichtige Voraussetzungen und Richtlinien

Zunächst ist es notwendig, dass Sie eine schriftliche Vereinbarung mit uns über die Tipp-Provision abschließen, bevor Sie den Kontakt zum Eigentümer mit uns herstellen. Dies stellt sicher, dass die Bedingungen für beide Parteien klar und verständlich sind.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Exklusivität Ihres Tipps. Der Eigentümer oder das Objekt, das Sie uns vorschlagen, darf uns noch nicht bekannt sein und sollte nicht aus öffentlichen Quellen, wie dem Internet oder Zeitungsanzeigen, stammen. Dies garantiert die Einzigartigkeit und Wertigkeit Ihres Tipps.

Außerdem sollt sich die Immobilie innerhalb unseres Tätigkeitsbereichs befinden, der ungefähr 50 km um Neustadt an der Weinstraße umfasst. Dieser regionale Fokus ermöglicht es uns, effektiv und kenntnisreich auf dem lokalen Markt zu agieren.

Die Unabhängigkeit des Tippgebers ist ebenfalls wichtig. Das bedeutet, dass Sie nicht der Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers sein dürfen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie dürfen aber mit dem Eigentümer verwandt, befreundet oder bekannt sein.

Unser Angebot richtet sich auch an die professionelle Ethik. Personen, die durch ihren Beruf oder Standesregeln daran gehindert sind, Provisionen zu erhalten, sind von unserem Tippgeber-Programm ausgeschlossen. Dies dient dazu, die Integrität und die ethischen Standards aller Beteiligten zu wahren.

In Bezug auf die steuerliche Behandlung der Provision ist zu beachten, dass die Auszahlung netto an Privatpersonen und brutto, inklusive Umsatzsteuer (USt), an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erfolgt. Dies stellt sicher, dass die steuerlichen Vorschriften korrekt eingehalten werden.

Abschließend ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere das Vermeiden wettbewerbswidriger Akquise gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (z.B. § 7 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 2 UWG, §§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG, §§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG). Dies gewährleistet, dass alle Aktivitäten im Rahmen des Tippgeber-Programms legal und ethisch korrekt sind.

Die Tippgeber Provision orientiert sich an der jeweiligen Kauf- oder Mietprovision. Nach Abschluss des Miet- oder notariellen Kaufvertrages erhalten Sie mind. 10% der Nettoprovision per Direkt-Überweisung auf Ihr Bankkonto.

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