Ihr Immobilienberater Sascha Wüst
IMMOBILIEN wuest
Ihr sympathischer Immobilienmakler Neustadt Weinstraße und für die Umgebung - mit Leidenschaft, Expertise und Verstand

Gründung und Vision
Seit 01.09.2012 arbeite ich in meiner Firma „IMMOBILIEN wuest“ als Immobilienmakler im Verkauf und in der Vermietung von Immobilien in Neustadt an der Weinstraße und der Umgebung. Durch meine Ausbildung zum Immobilienfachwirt, Diplom-Abschluss für Raumgestaltung & Innenarchitektur und mehr als 10 Jahre lange Vertriebserfahrung, sowohl in der Immobilien- als auch Einrichtungsbranche, besitze ich ausreichend Fach- und regionale Marktkenntnisse. Mit IMMOBILIEN wuest möchte ich die Arbeit als Immobilienmakler kompetenter und sympathischer gestalten als es in der Branche üblich ist.
Bereits als Kind begeisterten mich Immobilien und deren Architektur. Daher habe ich meine Leidenschaft „Immobilien“ zum Beruf gemacht. Es ist unsere Aufgabe Ihnen als Eigentümer oder Immobiliensuchende Zeit für die schönen Dinge im Leben zu geben. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Job, auf Ihre Familie, auf Freunde und auf Ihr Hobby. Wir geben Ihnen die beruhigende Gewissheit, fachkundige Berater an Ihrer Seite zu haben, die sich nur darum kümmern, für Sie einen schnellen Erfolg zum bestmöglichen Preis zu erzielen. Wir brennen für unseren Job als Immobilienmakler und führen ihn professionell aus.
Unsere Bausteine für Ihr Vertrauen
Mit Leidenschaft zum Beruf
Wie alles begann ...
GründungGeprüfter Immobilienfachwirt
Was wir sind ...
Über unsRaumgestaltung & Innenarchitektur
Wie kreativ wir sind ...
Home StagingGeschichte
Das macht den Unterschied
Unsere Arbeit führen wir persönlich, authentisch und auf einer vertrauensvollen Basis mit unseren Kunden aus. Wir möchten das beide Seiten am Ende auf eine zufriedenstellende und erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken können. Dafür nehmen wir jegliche Herausforderung gerne an. Ob vom sanierungsbedürftigen Bauernhaus über Erbpachtgrundstücke bis hin zum luxuriösen Neubauprojekt. Als Ihr Immobilienmakler Neustadt Weinstraße und für die Umgebung, haben wir schon zahlreiche Immobilien mit jeglichen Anforderungen erfolgreich verkauft und vermietet.
Mit Leidenschaft, Expertise und Verstand – unsere Professionalität spiegelt sich in allen Bereichen unserer Arbeit wieder: Indem wir auf kleinste Besonderheiten einer Immobilie hinweisen und eine hochwertige Objektpräsentation gestalten, sowohl online als auch bei der Besichtigung. Damit ist es unser Ziel, dass Interessenten sich im Objekt wiederfinden und sich ein zukünftiges Leben und Wohnen in der Immobilie vorstellen können. Wir behandeln Ihre Immobilie als wäre Sie die unsere und zeigen uns Interessenten als Partner, mit dem der Ankauf oder die Anmieten schnell und einfach funktioniert.

Rezensionen




Fragen und Antworten
Ja, der Maklervertrag mit uns kommt zustande wie jeder andere Vertrag auch, das heißt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, dem Angebot und der Annahme. Dabei bieten wir Ihnen drei verschiedene Maklerverträge an: Den Makleralleinauftrag, den qualifizierten Makleralleinauftrag und den Bauträger Alleinauftrag. In allen Vertragsvarianten ist es dem Auftraggeber untersagt weitere Makler mit der Objektvermittlung zu beauftragen. Der Unterschied liegt allerdings in den Eigengeschäften oder Direktabschlüssen, denn während der Auftraggeber bei einem Makleralleinauftrag sich selbst auch um einen Abschluss bemühen darf, ist dies beim qualifizierten Makleralleinauftrag untersagt.
Am 23.12.2020 ist das sogenannte “Bestellerprinzip” auch beim Kauf von Immobilien in Kraft getreten. Seit dem gilt: Ist der Verkäufer der Auftraggeber des Maklers muss er mindestens 50 Prozent der Provision des Maklers zahlen. Ist der Käufer alleiniger Auftraggeber des Maklers, zum Beispiel bei einem Suchauftrag, so gilt für ihn ebenfalls die Regel der maximal 50 prozentigen Übernahme der Maklerprovision. Es gilt also die 50:50 Teilung der Maklerprovision unter den Parteien Verkäufer/Käufer. Diese Regelung gilt aber nur dann, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Handelt der Immobilienkäufer hingegen gewerblich, gilt das Bestellerprinzip beim Kauf nicht und die Maklerprovision kann beliebig vereinbart werden.
Seit 2015 darf die Maklerprovision, bei einer Vermietung, nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden. Denn bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt das sogenannte “Bestellerprinzip”. Dieses besagt, dass der Besteller des Immobilienmaklers diesen auch bezahlen muss. Die Höhe der Maklerprovision beträgt bei einer Vermietung zwei Kaltmieten zuzüglich der Steuer.
Die Kaufnebenkosten für den Immobilienkauf ergeben sich aus dem Kaufpreis der Immobilie. Anteilig ergibt sich die Summe aus Grunderwerbsteuer 5,0%, Notar Kosten 1,5%, Grundbucheintrag Kosten 0,5% und Maklerprovision 3,57% von Verkäufer & Käufer zum Beispiel in Rheinland-Pfalz. Die Höhe der Kaufnebenkosten variiert je nachdem, ob gekauft oder gebaut wird und nach Bundesland.