
Leidenschaft zu Immobilien
Expertise durch Ausbildung
Verstand und Wertschätzung
Schöntalstraße 7, 67434 Neustadt
+49 (0) 6321 9540434
Mo. – Sa. 09:00 – 18:00 Uhr
Unverbindliches Erstgespräch
Kostenfreie Immobilienbewertung
Einholung aller Unterlagen
Erstellung des Energieausweises
Optimierung von Grundrissen
Videos und 360°-Rundgang
Viele aussagekräftige Objektbilder
Individuelles Exposé mit Vertriebsstrategie
Überregionales Immobilienmarketing
Besichtigungstermine und Bonitätsprüfung
Vorbereitung des Notartermins
Schlüsselübergabe und Nachbetreuung
Sie wollen eine Immobilie verkaufen oder denken über einen Immobilienverkauf nach? Dann sind wir von IMMOBILIEN wuest der richtige Ansprechpartner – denn Immobilien sind unsere Leidenschaft und wir tun alles dafür, damit Sie am Ende auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken. Durch unsere Ausbildung und langjährige Erfahrung im Verkauf von Immobilien wissen wir was es braucht, um eine Immobilie schnell, sicher und zum höchst möglichen Preis erfolgreich zu verkaufen. Dabei stehen Sie mit Ihren Sorgen, Wünschen und/ oder Zielen im Vordergrund. Bei einem ersten, unverbindlichen Gespräch lernen wir Sie und Ihre Immobilie kennen, nehmen erste Eckdaten auf und informieren Sie umfassend über unsere individuellen Vertriebsstrategien.
Dabei ist es egal ob Sie ein Haus verkaufen oder eine Wohnung verkaufen möchten. Wir schlagen uns für Sie mit Behörden rum, besorgen alle erforderlichen Bauunterlagen, die Flurkarte und einen aktuellen Grundbuchauszug. Wenn nicht vorhanden, beantragen wir für Sie auch die Erstellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises nach GEG. Alle Unterlagen werden von uns studiert und sämtliche für potenzielle Interessenten wichtige Informationen werden transparent dargestellt. Sichtbar wird Ihr Objekt auf den größten Immobilienportalen, in sozialen Medien, über unseren Newsletter an Suchende, über Google-Anzeigen und Print-Medien. Sämtliche Kosten übernehmen wir, unsere Vergütung ist die verdiente Provision mit Unterschrift des Kaufvertrages.
Sascha Wüst
Immobilienfachwirt
Schöntalstraße 7
67434 Neustadt an der Weinstraße
info@immobilien-wuest.de
+49 6321 9540434
+49 01512 5950164
Ein seriöser Makler kennt den regionalen Immobilienmarkt sehr gut. Er kennt den Wert Ihrer Immobilie weiß welche Objekte gerade im Trend sind und kann den Vermarktungsprozess individuell steuern. Der Makler hilft bei rechtlichen Fragen, erstellt Vorverträge, berät Sie und Ihre potenziellen Kaufinteressenten.
Bei der Besichtigung einer Immobilie sollte ein Blick auf die Bausubstanz und Haustechnik geworfen werden, denn spätere Überraschungen können unkalkulierte Kosten verursachen. Dabei sollte man ganz besonders auf die Fassade, die Fenster, Türen und das Dach achten.
Im Objekt ist die Haustechnik zu überprüfen. Dazu gehören neben der Heizungsanlage die gesamten elektrischen und sanitären Anlagen. Im Keller und den sanitären Räumen ist die Feuchtigkeit in den Wänden zu prüfen. Hierbei empfiehlt es sich einen Experten um Rat zu fragen, da Mängel in Verbindung mit Feuchtigkeit oft schwer zu erkennen sind.
Für den Kauf einer Immobilie sollte man mindestens 20 bis 30 Prozent an Eigenkapital mitbringen. Je höher das Eigenkapital, umso weniger kostet der anteilige Kredit. Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist sehr riskant und wird oft nur bei einem ausreichendem und sicherem Einkommen genehmigt.
Die Kaufnebenkosten für den Immobilienkauf ergeben sich aus dem Kaufpreis der Immobilie. Anteilig ergibt sich die Summe aus Grunderwerbsteuer 5,0%, Notar Kosten 1,5%, Grundbucheintrag Kosten 0,5% und Maklerprovision 3,57% von Verkäufer & Käufer zum Beispiel in Rheinland-Pfalz. Die Höhe der Kaufnebenkosten variiert je nachdem, ob gekauft oder gebaut wird und nach Bundesland.
In der Regel bestimmt der Kreditnehmer die Höhe der Anfangstilgung, welche oftmals im Bereich von 1 bis 10 Prozent liegt. Je höher die Anfangstilgung, desto höher sind die Rückzahlungsraten und desto kürzer die Laufzeit. Zu empfehlen ist eine Anfangstilgung von 2 bis 4 Prozent, damit der Kredit möglichst schnell zurückgezahlt ist.
Am 23.12.2020 ist das sogenannte “Bestellerprinzip” auch beim Kauf von Immobilien in Kraft getreten. Seit dem gilt: Ist der Verkäufer der Auftraggeber des Maklers muss er mindestens 50 Prozent der Provision des Maklers zahlen. Ist der Käufer alleiniger Auftraggeber des Maklers, zum Beispiel bei einem Suchauftrag, so gilt für ihn ebenfalls die Regel der maximal 50 prozentigen Übernahme der Maklerprovision. Es gilt also die 50:50 Teilung der Maklerprovision unter den Parteien Verkäufer/Käufer. Diese Regelung gilt aber nur dann, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Handelt der Immobilienkäufer hingegen gewerblich, gilt das Bestellerprinzip beim Kauf nicht und die Maklerprovision kann beliebig vereinbart werden.
Seit 2015 darf die Maklerprovision, bei einer Vermietung, nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden. Denn bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt das sogenannte “Bestellerprinzip”. Dieses besagt, dass der Besteller des Immobilienmaklers diesen auch bezahlen muss. Die Höhe der Maklerprovision beträgt bei einer Vermietung zwei Kaltmieten zuzüglich der Steuer.